Ganzheitliches Risikomanagement

VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie

Koordination der Verantwortung für die Ereignisfelder, Gestaltungsfelder, Ursachenquellen - ID: RM_70_037_500
     
Struktur der Aufsichten und Kontrollen Gliederung der Aufsichten und Kontrollen Ziele Koordination der Verantwortung Mentoren

Koordination der Verantwortung für Risikoentlastende. Verminderer und Verhinderer von Risiken und Haftungen.

Es geht um die Verantwortung,

  1. zur Aufrechterhaltung der Verbindlichkeit und Festigung der bestehenden Verträge und Vereinbarungen,
  2. zur Beziehungspflege zu den betreffenden Personen und Organisationen,
  3. zur Einhaltung der Verpflichtungen, damit die Ansprüche gegen die betreffenden Personen und Organisationen erhalten bleiben,
  4. zur Anpassung der Verträge und Vereinbarungen bei Änderungen des Risikos,
  5. zur Sicherung der Durchsetzbarkeit der Ansprüche im Risikofall,
  6. zur Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche im Risikofall,
  7. zur Abstimmung des (gemeinsamen) Risikoverhaltens im Risikofall,
  8. zur Absicherung der Ansprüche bei eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen der Bonität der betreffenden Personen und Organisationen, z.B. durch Sicherheitsleistungen,
  9. zu rechtzeitigen Entscheidungen über das Risiko, wenn sich wesentliche Rahmenbedingungen verändert haben,
  10. zum Vorgehen und Verhalten im Risikofall.

Leitfragen:

  1. Wer ist Ansprechpartner für alle Beziehungen zu Dritten, mit welchen persönliche, fachliche oder vertragliche Beziehungen bestehen, aus welchen Haftungen der Dritten bestehen, entstehen oder verändert werden (können)?
  2. Wer ist zuständig für die Verträge und Vereinbarungen, die mit Dritten abgeschlossen werden?
  3. Wer ist zuständig für das Berichtswesen über informelle Absprachen mit Dritten?
  4. Wer ist zuständig für die Aufnahme aller Informationen, die Veränderungen bei Dritten enthalten?
  5. Wer ist zuständig für die Bestimmung der Bedingungen und Auflagen, unter welchen mit Dritten Absprachen, Verträge und Vereinbarungen geschlossen werden (dürfen)?
  6. Wer ist zuständig für die Prüfung aller Ansprüche von Dritten an das Kreditinstitut?
  7. Wer ist Ansprechpartner für alle Konflikte, die mit Dritten bestehen oder neu entstehen oder sich abzeichnen?
  8. Wer ist zuständig für die Strategie und die Verhaltensregeln und Anweisungen für das Verhalten gegenüber Dritten?
  9. Wer ist Ansprechpartner für alle ungewöhnlichen Beobachtungen, Ereignisse, Veränderungen und Entwicklungen bei Dritten, gleichgültig, ob sie relevant erscheinen oder nicht.
  10. Wer ist zuständig für die Auswahl von Dritten, zumindest dort, wo Alternativen möglich sind?
  11. Wer ist zuständig für die Geltendmachung der Ansprüche an die Dritten?
  12. Wer ist zuständig für das zweckdienliche Vorgehen und die sachgemäße Durchsetzung der Ansprüche gegen die Dritten?
  13. Wer haftet, wenn die Ansprüche gegen die Dritten nicht (mehr) durchgesetzt werden können?
  14. Wer ist zuständig für die rechtzeitigen Entscheidungen über das Risiko, wenn die Ansprüche gegen die Dritten voraussichtlich nicht oder nicht mehr voll oder teilweise durchgesetzt werden können?

 

Was will ich jetzt tun? Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement?
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