Steuerzahler. Vergesellschaftung von Risiken und Haftungen.
Diese Form der Risikoträgerschaft ist zur Zeit beliebt und wird
in vielfältiger Art und Weise angestrebt, z.B.
- durch Ausgliederung von risikoreichen und verlustbringenden
Geschäften in Kapitalgesellschaften mit geringem Eigenkapital.
- durch Konkurse oder Vergleiche,
- durch Ausschlagungen von Erbschaften,
- durch Vernachlässigung oder Unterlassung von notwendigen
Sicherungen und Schutzmaßnahmen,
- durch Zulassen von Verfall, Zerfall, Verwitterung, z.B.
durch unterlassene Reparaturen, Wartungen, Erneuerungen und
Instandsetzungen,
- durch Erschleichung von Genehmigungen,
- durch Verniedlichung oder Ausblenden von Risiken; beliebt
und geeignet hierfür sind "Gutachten",
- durch Unmöglich-machen von Verantwortung, Führung und
Steuerung, (Auflassungen ohne Sicherung des Geschäftsbetriebes
oder der Nachfolge),
- durch Unfälle, Pech,
- durch höhere Gewalt, Naturgewalten.
Die eigene Nichthaftung für Risiken zu erreichen, gilt als
allgemein als clever.
Leitfragen:
- Die Leitfragen sind noch einzugeben.
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