Ganzheitliches Risikomanagement |
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Risiken und Haftungen für und durch: |
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Schadenregulierende.Es geht hier um Personen oder Organisationen, die freiwillig oder auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage bereit, in der Lage oder verpflichtet sind, eingetretene Schäden durch Risiken ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierzu zählen z.B.
In der Regel kommt es auf die situativen Umstände an, ob und inwieweit die Schadensregulierungen erfolgen dürfen, können oder müssen. Eine rechtliche Handhabe zur Schadensregulierung seitens des Kreditinstituts besteht in der Regel nicht. Meistens können, dürfen oder müssen die Kreditinstitute jedoch mitgestalten und mitwirken. Leitfragen:
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Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement? |