Ganzheitliches Risikomanagement

VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie

Ereignisfelder, Gestaltungsfelder, Ursachenquellen - ID: RM_37_520_000
     
Struktur der Aufsichten und Kontrollen Gliederung der Aufsichten und Kontrollen Ziele Koordination der Verantwortung Mentoren

Schadenregulierende.

Es geht hier um Personen oder Organisationen, die freiwillig oder auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage bereit, in der Lage oder verpflichtet sind, eingetretene Schäden durch Risiken ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierzu zählen z.B.

  1. Hilfsfonds,
  2. Gemeinnützige Vereine oder Vereinigungen,
  3. Stiftungen,
  4. Gewährungen von Fördermitteln,
  5. Gewährungen von Zuschüssen,
  6. Übernahme von Garantien, z.B. Bietungsgarantien, Mindestpreise, Höchstpreise,
  7. Rechtsanwälte, z.B. bei Entschuldungen,
  8. Konkursverwalter,
  9. Nachlassverwalter,
  10. Vormund, Treuhänder,
  11. Experten für Verwertungen, Versteigerer,
  12. Auffanggesellschaften,
  13. Rechtsnachfolger,
  14. Schuldbeitretende, Schuldübernehmende,
  15. Regulierungsstellen.

In der Regel kommt es auf die situativen Umstände an, ob und inwieweit die Schadensregulierungen erfolgen dürfen, können oder müssen. Eine rechtliche Handhabe zur Schadensregulierung seitens des Kreditinstituts besteht in der Regel nicht. Meistens können, dürfen oder müssen die Kreditinstitute jedoch mitgestalten und mitwirken.

Leitfragen:

  1. Die Leitfragen sind noch einzugeben.
Was will ich jetzt tun? Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement?
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