Ganzheitliches Risikomanagement

VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie

Ereignisfelder, Gestaltungsfelder, Ursachenquellen - ID: RM_37_360_000
     
Struktur der Aufsichten und Kontrollen Gliederung der Aufsichten und Kontrollen Ziele Koordination der Verantwortung Mentoren

Risikokonsorten. Mithaftende. Risikogemeinschaften. Risikokonsortien.

Für Risiken, welche eine einzelne Person oder ein Kreditinstitut nicht alleine tragen kann, darf oder will, werden häufig Partner gesucht, welche bereit und in der Lage sind, die eingegangenen Risiken mitzutragen. Z.B. als

  1. Gemeinsame Haftung für das gesamte Risiko: Was auf jeden Beteiligten zukommt, wenn das Risiko eintritt, wird im Risikofall entschieden.
  2. Geteilte Haftung nach bestimmten Anteilen.
  3. Haftung nach einer gesetzlichen oder gesicherten oder sonstig vereinbarten Rangfolge, z.B. bei Grundstücksbelastungen.
  4. begrenzte Haftung für bestimmte Risikofälle oder Risikoursachen oder Risikohöhen,
  5. begrenzte Haftung für bestimmte Risikofolgen, z.B. Wiederaufbau, Schadensbegrenzungen, Sozialpläne.

Zwischen den beteiligten Risikoträgern bestehen besondere Loyalitätsverpflichtungen. In der Regel übernimmt ein Risikobeteiligter die Federführung (Geschäftsführung) für das gemeinsame Risiko.

Leitfragen:

  1. Die Leitfragen sind noch einzugeben.
Was will ich jetzt tun? Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement?
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