Ganzheitliches Risikomanagement |
VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie |
Übersicht über alle Werke |
Risiken und Haftungen für und durch: |
||||||||
Aufsichtsrat.Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebene Gremium, dessen Zusammensetzung, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen sowie Arbeitsformen in der Regel in den Satzungen und ergänzenden Geschäftsordnungen festgelegt werden. Der Aufsichtsrat übt die Kontrolle der Geschäftsführung des Kreditinstituts im Namen und für Rechnung der Träger des Kreditinstituts aus. Er ist den Trägern (Eigentümern, Mitgliedern, Gesellschaftern) über die Aufsichtsarbeit und deren Ergebnisse berichtspflichtig und rechenschaftspflichtig. Der Aufsichtsrat kann für bestimmte häufige Geschäfte auch Ausschüsse bilden, wie z.B. einen Kreditausschuss. Die Geschäftsführung des Kreditinstituts benötigt für bestimmte Geschäfte die Zustimmung des Aufsichtsrates. Diese Bedingung führt häufig zur Verschmierung oder gar Verletzung der strikten Trennung zwischen der
Zu viel Sachverstand im Aufsichtsrat führt häufig zu Rivalitäten mit den geschäftsführenden Personen; zu wenig Sachverstand zu Selbstinszenierungen und zum Statussymbol für die gewählten Personen. Inkompetenz schützt die Aufsichtsratsmitglieder jedoch nicht vor den juristischen Folgen, welche bei Verletzungen der Aufsichtspflicht eintreten. Leitfragen:
|
||||||||
Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement? |