Ganzheitliches Risikomanagement |
VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie |
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Risiken und Haftungen für und durch: |
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Kontrolleure. Berechtigte und Verpflichtete zu Kontrollen.Hier geht es um Personen und Organisationen, die zur Kontrolle berechtigt oder verpflichtet sind, z.B.
In der Regel hat das Kreditinstitut keinen Einfluss darauf, wann und wo die Kontrolleure was kontrollieren und zu welchem Zwecke. Das Kreditinstitut muss die Kontrollen zulassen, ermöglichen und in der Regel auch alle erforderliche Auskünfte erteilen bzw. Zugänge zu den zu kontrollierenden Daten, Räumen und Unterlagen ermöglichen. Die Kontrolleure verfolgen in der Regel Eigeninteressen bzw. vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Auftraggeber, deren Weisungen sie zu beachten haben. In diesem Zusammenhang sind Konflikte vorprogrammiert z.B.
Leitfragen:
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Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement? |