Koordination der Verantwortung für Testierende aller Art, also
Personen und Organisationen, die zu Testaten berechtigt und
verpflichtet sind.
Es geht um die Verantwortung,
- für den Umgang mit Testaten,
- für die Bereitstellung aller Informationen, Unterlagen und
Daten, welche die Testierenden für ihre Testate benötigen,
- für die Begrenzung der Informationen, Unterlagen und Daten
auf das Notwendige, was zu den Testaten ausreicht,
- für die Vorbereitungen und Aufbereitungen der Informationen,
Unterlagen und Daten für die Anforderungen der Testierenden,
- für die Betreuung der beauftragten Personen bei ihren
Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Gewichtungen zu Testaten,
- für die Auseinandersetzung um die Kriterien, welche den
Testaten zu Grunde gelegt werden (müssen),
- für die Falsifizierung von falschen, tendenziellen,
unerwünschten oder unzulässigen Testaten,
- für die Veranlassung von Berichtigungen von falschen
Testaten,
- für die Auswertung der Testate auf Richtigkeit, Nützlichkeit
und Verwendbarkeit,
- für die Abwehr von unerwünschten Testaten und Testierenden.
Leitfragen:
- Wer ist Ansprechpartner für die verschiedenen Testierenden?
- Wer gestaltet die Kriterien mit, welche den Testaten zu
Grunde gelegt werden?
- Wer ermittelt, welche Bedeutung die Kriterien der Testate
für das Kreditinstitut haben?
- Wer legt fest, belegt und weist nach wie die Kriterien der
Testate im Kreditinstitut erfüllt werden?
- Wer ist der Ansprechpartner für alle Zweifelsfragen im
Zusammenhang von Testaten?
- Wer darf den Testierenden zu welchen Themen Auskunft
erteilen?
- Welche Regeln und Spielregeln gelten?
- Was geschieht, wenn erwartete Testate nicht erteilt werden
oder anders ausfallen?
- Was geschieht, wenn Zweifel an der ausreichenden
Qualifizierung der mit den Testaten beauftragten Personen
bestehen?
- Was geschieht, wenn das Kreditinstitut ein Testat bzw. eine
Testierung ablehnen will oder ablehnt.
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