Testierende aller Art, also Personen und Organisationen, die zu
Testaten berechtigt und verpflichtet sind.
Es geht um Personen und Organisationen, welche nach gesetzlichem
oder speziellem Auftrag oder aufgrund ihres öffentlichen Ansehens in
der Lage sind, Urteile und Beurteilungen abzugeben, die für das
Kreditinstitut relevant oder gar von existenzieller Bedeutung sind
oder sein können. Die Testate können z.B. Aussagen machen zu:
- Zulassung zu Bankgeschäften aller Art oder spezieller Art.
- Ordnungsmäßigkeit von Statut und Satzung.
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfelder.
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
- Eignung des vom Kreditinstituts eingesetzten Personals.
- Professionalität der Ausführung der Geschäfte.
- Einhaltung von Normen und Standards.
- Einhaltung von Verträgen und Vereinbarungen, insbesondere
auch Auslobungen und Werbeversprechen.
- Bonität des Kreditinstituts.
- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, Nachweisungen und
Dokumentationen.
- Einhaltung von allgemeinen oder speziellen Geschäften.
- Ordnungsmäßigkeit der Bilanzen, Gewinn- und
Verlustrechnungen sowie Geschäftsberichte.
- Ordnungsmäßigkeit und Vertrauenswürdigkeit des
Geschäftsgebarens.
- Eignung des Kreditinstituts für bestimmte Geschäfte.
Die Testate können erfolgen z.B.
- als öffentlich anerkannte Testate mit rechtlichen Wirkungen.
- als Ergebnisse von besonderen Prüfungen.
- als Gutachten.
- als Ergebnisse von besonderen Untersuchungen, z.B. auch
Marktuntersuchungen.
- als Ergebnissen von Recherchen, z.B. durch die Presse,
Verbraucherverbände, Interessensverbände.
- als Gefälligkeiten, z.B. im Rahmen des Marketings.
Leitfragen:
- Die Leitfragen sind noch einzugeben.
|