Testate der Hauptversammlung, Mitgliederversammlung,
Gesellschafterversammlung.
Die Testate befassen sich z.B. mit
- Annahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes bzw. der
gesetzlichen Vertreter,
- Feststellung der Vereinbarkeit der Geschäfte und der
Geschäftsführung mit Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung.
- Feststellung der Erfüllung der nach Gesetz, Satzung und
Geschäftsordnung auferlegten Pflichten und Verpflichtungen.
- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit und Angemessenheit der
Tätigkeit des Aufsichtsrates.
- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit und Angemessenheit der
Tätigkeit von Ausschüssen.
- Feststellung des Jahresabschlusses,
- Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des
Gewinnes bzw. des Verlustes.
- Feststellung der Art und Weise der Gewinnverwendung bzw.
Verlustdeckung.
- Feststellung der Entlastung des Vorstandes bzw. der
gesetzlichen Vertreter.
- Feststellung der Entlastung des Aufsichtsrates.
- Feststellung und Beauftragung der Personen für die
Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und speziell gebildeten
Ausschüssen.
- Festlegung des gesetzlichen Prüfungsverbandes und
Beauftragung mit der (weiteren) gesetzlichen Prüfung.
In der Regel folgen die Gremien den Empfehlungen der
Feststellungen des gesetzlichen Prüfungsverbandes. Sie können jedoch
eigene Prüfungen verlangen, bevor sie alle oder einzelne Testate
abgegeben.
Leitfragen:
- Die Leitfragen sind noch einzugeben.
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