Koordination der Verantwortung für Haftungen (für Dritte).
Es geht um die Verantwortung,
- sicherzustellen, dass alle bestehenden und potenziellen
Haftungen für Dritte erfasst werden.
- sicherzustellen, dass alle bestehenden und potenziellen
Haftungen für Dritte bewertet und gewichtet werden.
- sicherzustellen, dass sie Haftungen für Dritte begrenzt
werden,
- die Veränderungen und Entwicklungen bei den Dritten zu
beobachten bezüglich den Veränderungen der Risiken und
Haftungen,
- frühzeitig zu erkennen, wo, wodurch und wie sich die Bonität
der Dritten verändert,
- frühzeitig zu erkennen, wo Entscheidungs- und
Handlungsbedarf besteht, um die Haftungen für Dritte zu
begrenzen oder zu vermindern,
- rechtzeitig die günstigen Gelegenheiten zu erkennen und zu
nutzen, um die Haftungen für Dritte besser zu gestalten,
- sicherzustellen, dass bei Inanspruchnahmen für Haftungen für
Dritte Regressansprüche gesichert und durchgesetzt werden
(können),
- sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen des
Kreditinstituts sich einheitlich und geschlossen gegenüber den
Dritten verhalten,
- die Schwachpunkte zu erkennen und zu kontrollieren, an
welchen die Haftungen für Dritte unabsichtlich oder unbemerkt
erweitert werden (können).
Leitfragen:
- Wer ist Ansprechpartner für alle Beziehungen zu Dritten, mit
welchen persönliche, fachliche oder vertragliche Beziehungen
bestehen, aus welchen Haftungen für die Dritten bestehen,
entstehen oder verändert werden (können)?
- Wer ist zuständig für die Verträge und Vereinbarungen, die
mit Dritten abgeschlossen werden?
- Wer ist zuständig für das Berichtswesen über informelle
Absprachen mit Dritten?
- Wer ist zuständig für die Aufnahme aller Informationen, die
Veränderungen bei Dritten enthalten?
- Wer ist zuständig für die Bestimmung der Bedingungen und
Auflagen, unter welchen mit Dritten Absprachen, Verträge und
Vereinbarungen geschlossen werden (dürfen)?
- Wer ist zuständig für die Prüfung aller Ansprüche von
Dritten an das Kreditinstitut?
- Wer ist Ansprechpartner für alle Konflikte, die mit Dritten
bestehen oder neu entstehen oder sich abzeichnen?
- Wer ist zuständig für die Strategie und die Verhaltensregeln
und Anweisungen für das Verhalten gegenüber Dritten?
- Wer ist Ansprechpartner für alle ungewöhnlichen
Beobachtungen, Ereignisse, Veränderungen und Entwicklungen bei
Dritten, gleichgültig, ob sie relevant erscheinen oder nicht.
- Wer ist zuständig für die Auswahl von Dritten, zumindest
dort, wo Alternativen möglich sind?
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