Ganzheitliches Risikomanagement

VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie

Koordination der Verantwortung für die Ereignisfelder, Gestaltungsfelder, Ursachenquellen - ID: RM_70_037_400
     
Struktur der Aufsichten und Kontrollen Gliederung der Aufsichten und Kontrollen Ziele Koordination der Verantwortung Mentoren

Koordination der Verantwortung für Haftungen (für Dritte).

Es geht um die Verantwortung,

  1. sicherzustellen, dass alle bestehenden und potenziellen Haftungen für Dritte erfasst werden.
  2. sicherzustellen, dass alle bestehenden und potenziellen Haftungen für Dritte bewertet und gewichtet werden.
  3. sicherzustellen, dass sie Haftungen für Dritte begrenzt werden,
  4. die Veränderungen und Entwicklungen bei den Dritten zu beobachten bezüglich den Veränderungen der Risiken und Haftungen,
  5. frühzeitig zu erkennen, wo, wodurch und wie sich die Bonität der Dritten verändert,
  6. frühzeitig zu erkennen, wo Entscheidungs- und Handlungsbedarf besteht, um die Haftungen für Dritte zu begrenzen oder zu vermindern,
  7. rechtzeitig die günstigen Gelegenheiten zu erkennen und zu nutzen, um die Haftungen für Dritte besser zu gestalten,
  8. sicherzustellen, dass bei Inanspruchnahmen für Haftungen für Dritte Regressansprüche gesichert und durchgesetzt werden (können),
  9. sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen des Kreditinstituts sich einheitlich und geschlossen gegenüber den Dritten verhalten,
  10. die Schwachpunkte zu erkennen und zu kontrollieren, an welchen die Haftungen für Dritte unabsichtlich oder unbemerkt erweitert werden (können).

Leitfragen:

  1. Wer ist Ansprechpartner für alle Beziehungen zu Dritten, mit welchen persönliche, fachliche oder vertragliche Beziehungen bestehen, aus welchen Haftungen für die Dritten bestehen, entstehen oder verändert werden (können)?
  2. Wer ist zuständig für die Verträge und Vereinbarungen, die mit Dritten abgeschlossen werden?
  3. Wer ist zuständig für das Berichtswesen über informelle Absprachen mit Dritten?
  4. Wer ist zuständig für die Aufnahme aller Informationen, die Veränderungen bei Dritten enthalten?
  5. Wer ist zuständig für die Bestimmung der Bedingungen und Auflagen, unter welchen mit Dritten Absprachen, Verträge und Vereinbarungen geschlossen werden (dürfen)?
  6. Wer ist zuständig für die Prüfung aller Ansprüche von Dritten an das Kreditinstitut?
  7. Wer ist Ansprechpartner für alle Konflikte, die mit Dritten bestehen oder neu entstehen oder sich abzeichnen?
  8. Wer ist zuständig für die Strategie und die Verhaltensregeln und Anweisungen für das Verhalten gegenüber Dritten?
  9. Wer ist Ansprechpartner für alle ungewöhnlichen Beobachtungen, Ereignisse, Veränderungen und Entwicklungen bei Dritten, gleichgültig, ob sie relevant erscheinen oder nicht.
  10. Wer ist zuständig für die Auswahl von Dritten, zumindest dort, wo Alternativen möglich sind?

 

Was will ich jetzt tun? Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement?
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