Ganzheitliches Risikomanagement |
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Risiken und Haftungen für und durch:
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Haftungen (für Dritte).Hier geht es um Haftungen des Kreditinstituts für Dritte. Die Haftungen können entstehen bzw. resultieren z.B.
Das Kreditinstitut kann nicht verhindern, dass die Haftungen entstehen. Es kann bestenfalls vorbeugen und sich gegen unberechtigte Haftungsansprüche zur Wehr setzen. Auf die Dritten, die für die Entstehung von Haftungen verantwortlich sind, hat das Kreditinstitut in der Regel keinen direkten Einfluss. Insbesondere nicht auf die Erfüllungsgehilfen und weitere Partner, die von den Dritten eingesetzt werden. Die Kreditinstitute werden durch Verträge und Vereinbarungen sowie durch Beobachtungen auch von kleinsten Veränderungen frühzeitig erkennen wollen, wo Haftungsrisiken entstehen, wo und wie welche Kontrollen und Verlässigungen erforderlich sind und welche Vorgehensweisen sichern, dass die Haftungen begrenzt bleiben oder begrenzt werden können. Leitfragen:
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Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement? |