Vertriebspartner. Haftungen für Vertriebspartner.
Es geht einerseits um die Aktivitäten und das Verhalten des
Kreditinstituts beim Vertrieb für Dritte. Andererseits geht es um
die Aktivitäten und das Verhalten von Dritten beim Vertrieb der
Produkte und Leistungen des Kreditinstituts. Z.B. können Risiken und
Haftungen entstehen:
- bei Vermittlungsgeschäften,
- bei Beratungen,
- bei Verbindungen und Verknüpfungen von eigenen Leistungen
und Produkten mit Leistungen und Produkten von Dritten,
- bei der Untrennbarkeit der eigenen Leistungen und Produkten
von den Produkten und Leistungen Dritter, z.B. im
Zahlungsverkehr,
- bei einer Gemeinschaftsleistung, die sich für die Kunden als
eine Einheit darstellt, jedoch aus verschiedenen Produkten und
Leistungen von unterschiedlich Beteiligten besteht, z.B. bei
einer Gesamtfinanzierung oder Vermögensverwaltung,
- bei Produkten und Leistungen für Treuhänder,
- für Gutachten, Stellungnahmen, Empfehlungen durch Dritte,
z.B. Rechtanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Experten
anderer Art,
- für Leistungsversprechen durch Dritte, die auf einer
Anscheins- oder Duldungsvollmacht beruhen,
- für Missbrauch des Namens oder von Produkten und Leistungen
durch Dritte, z.B. durch Fehlberatungen, Täuschungen oder auf
betrügerische Art und Weise,
- durch falschen und unsachgemäßen Einsatz und Anwendung der
Produkte und Leistungen durch Dritte.
- durch Veränderungen der Bonität der Dritten,
- durch Veränderungen der Erfüllbarkeit der durch die Dritten
zu erbringenden Leistungen,
- durch den notwendigen Schutz vor zufälligem Untergang.
- bei der Ermittlung, Speicherung und Verwendung von Daten.
Die Kreditinstitute und die beteiligten Dritten werden häufig als
Einheit gesehen und behandelt; die mitunter komplizierten internen
Regelungen können nach außen manchmal nicht oder nur mit großem
Aufwand durchgesetzt werden.
Leitfragen:
- Die Leitfragen sind noch einzugeben.
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