Ganzheitliches Risikomanagement

VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie

Ereignisfelder, Gestaltungsfelder, Ursachenquellen - ID: RM_37_490_000
     
Struktur der Aufsichten und Kontrollen Gliederung der Aufsichten und Kontrollen Ziele Koordination der Verantwortung Mentoren

Risiken und Haftungen nach Gesetz und Satzung. Haftungen für Systemführer.

Die Kreditinstitute sind heutzutage bei einigen Geschäften völlig abhängig von den Systemführern der Programme, Software und Hardware, die eingesetzt werden muss,

  1. im Zahlungsverkehr,
  2. im Börsengeschäft,
  3. im Meldewesen,
  4. im Prüfungswesen,
  5. in der Information und Kommunikation.

Es besteht in der Regel keine Möglichkeit mehr, auf die Systemführer direkt irgendeinen Einfluss zu nehmen. Er geschieht über Gremien und Arbeitskreise, deren Arbeits- und Funktionsweise kaum jemand kennt. Unbeschadet dessen trägt das Kreditinstitut alle Risiken, die von den Systemen ausgehen. In der Regel sind die systemführenden Organisationen nicht in der Lage, die Schäden abzudecken, die sie jederzeit verursachen können.

Die Kreditinstitute sind auch in der Regel ungefragt und bedingungslos verpflichtet, allen Anordnungen und Auflagen Folge zu leisten, die von den Systemführern ausgehen, damit das Kreditinstitut nicht selbst absichtlich, versehentlich oder unwissentlich zu einen risikoauslösenden Medium wird oder werden kann.

Die Personen, welche dem Kreditinstitut angehören, verfügen nur selten über ein Expertenwissen, das ausreicht, um wenigstens ahnen zu können, wie die Systeme aufgebaut, programmiert und vernetzt sind. Meistens beschränkt sich das Expertenwissen auf die notwendigen Sicherungen und Anzeichen von Anomalitäten beim Zugang oder bei der Nutzung.

Leitfragen:

  1. Die Leitfragen sind noch einzugeben.
Was will ich jetzt tun? Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement?
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