Koordination der Verantwortung für die Ereignisfelder, Gestaltungsfelder, Ursachenfelder - Hierarchie,
Gliederung und Strukturen.
Es geht um die Verantwortung, Gestaltung, Führung und Kontrolle
aller direkten und indirekten Einflussnahmen und aktive sowie
passive Abhängigkeiten des Risikomanagements von Dritten. Es geht um
das Risikoverhalten des gesamten Kreditinstituts und in der Folge
davon dann auch um
- die Erlaubnisse, die per se erteilt sind bzw. als erteilt
("normal") gelten,
- die Verbote, die per se bestehen,
- die Grenzwerte (Schwellwerte), die bei Entscheidungen die
Mitwirkung von Dritten erforderlich machen, bevor eine
Entscheidung erfolgt,
- das Risikoverhalten bei neuen Risiken,
- das Risikoverhalten bei Veränderungen von bestehenden
Risiken,
- die Früherkennung von Entscheidungsbedarf und
Handlungsbedarf bei größeren Veränderungen der Risiken,
- die Passung und Anpassung der Organisation an die
Anforderungen und Auflagen der weisungsberechtigten Dritten,
- die Abwehr von überzogenen oder zu weit gehenden
Einflussnahmen, Störungen, Auskunftsverlangen, Kontrollverlangen
oder anderen Interventionen von Dritten auf den laufenden
Geschäftsbetrieb,
- die Durchgängigkeit (Transversalität) des allgemeinen
Risikoverhaltens bei allen Entscheidungen aller Personen im
Kreditinstitut,
- die Früherkennung von Abweichungen vom allgemeinen
Risikoverhalten durch einzelne Personen, bei besonderen Anlässen
oder Vorkommnissen oder bei bestimmten Risiken.
Leitfragen:
- Wie lautet die zentrale Anlaufstelle (Poststelle,
Postadresse, Postkorb) für alle Fragen und Anliegen rund um das
Risikomanagement?
- Wer ist die ausdrücklich bestimmte Person, die für alle
Fragen und Anliegen zuständig ist, gleichgültig, ob sie von
Führungskräften, Mitarbeitern, Experten, Dienstleistenden,
Dritten oder übergeordneten Personen gestellt werden?
- Wer ist für alle Klärungen der Zweifelsfragen und für die
Beantwortungen der Fragen zuständig?
- Wessen Aussagen gelten verbindlich für alle Personen, die
sie für ihre aktuellen Entscheidungen zu Grunde legen?
- Wer ist verantwortlich für die unverzügliche Information der
Betroffenen und Beteiligten über zu erwartende und bereits
eingetretene Änderungen z.B. von Vorschriften, Richtlinien,
Verfahren?
- Wer ist verantwortlich für die Art und Weise, wie die
Rahmenbedingungen für das Kreditinstitut in klare
Handlungsanweisungen, definierte Prozesse, Vorlagen und
Entscheidungskriterien überführt werden?
- Wer ist verantwortlich für die Auswertung der Signale, die
auf Fehler, Wirkungslosigkeit, Ungeeignetheit oder
Unzweckmäßigkeit der eingesetzten Methoden, Verfahren, Prozesse,
Instrumente und Vorlagen sowie Datensysteme hinweisen?
- Wer ist verantwortlich für alle Außenbeziehungen zu Dritten
in Fragen des Risikomanagements?
- Wer ist gegenüber Dritten zu Auskünften berechtigt und
verpflichtet?
- Wer ist zuständig, die Einwirkungen und Einflussnahme von
Dritten auf ein angemessenes Maß zu ermöglichen und begrenzen?
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