Ganzheitliches Risikomanagement

VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie

Koordination der Verantwortung für die Ereignisfelder, Gestaltungsfelder, Ursachenquellen - ID: RM_70_037_000
     
Struktur der Aufsichten und Kontrollen Gliederung der Aufsichten und Kontrollen Ziele Koordination der Verantwortung Mentoren

Koordination der Verantwortung für die Ereignisfelder, Gestaltungsfelder, Ursachenfelder - Hierarchie, Gliederung und Strukturen.

Es geht um die Verantwortung, Gestaltung, Führung und Kontrolle aller direkten und indirekten Einflussnahmen und aktive sowie passive Abhängigkeiten des Risikomanagements von Dritten. Es geht um das Risikoverhalten des gesamten Kreditinstituts und in der Folge davon dann auch um

  1. die Erlaubnisse, die per se erteilt sind bzw. als erteilt ("normal") gelten,
  2. die Verbote, die per se bestehen,
  3. die Grenzwerte (Schwellwerte), die bei Entscheidungen die Mitwirkung von Dritten erforderlich machen, bevor eine Entscheidung erfolgt,
  4. das Risikoverhalten bei neuen Risiken,
  5. das Risikoverhalten bei Veränderungen von bestehenden Risiken,
  6. die Früherkennung von Entscheidungsbedarf und Handlungsbedarf bei größeren Veränderungen der Risiken,
  7. die Passung und Anpassung der Organisation an die Anforderungen und Auflagen der weisungsberechtigten Dritten,
  8. die Abwehr von überzogenen oder zu weit gehenden Einflussnahmen, Störungen, Auskunftsverlangen, Kontrollverlangen oder anderen Interventionen von Dritten auf den laufenden Geschäftsbetrieb,
  9. die Durchgängigkeit (Transversalität) des allgemeinen Risikoverhaltens bei allen Entscheidungen aller Personen im Kreditinstitut,
  10. die Früherkennung von Abweichungen vom allgemeinen Risikoverhalten durch einzelne Personen, bei besonderen Anlässen oder Vorkommnissen oder bei bestimmten Risiken.

Leitfragen:

  1. Wie lautet die zentrale Anlaufstelle (Poststelle, Postadresse, Postkorb) für alle Fragen und Anliegen rund um das Risikomanagement?
  2. Wer ist die ausdrücklich bestimmte Person, die für alle Fragen und Anliegen zuständig ist, gleichgültig, ob sie von Führungskräften, Mitarbeitern, Experten, Dienstleistenden, Dritten oder übergeordneten Personen gestellt werden?
  3. Wer ist für alle Klärungen der Zweifelsfragen und für die Beantwortungen der Fragen zuständig?
  4. Wessen Aussagen gelten verbindlich für alle Personen, die sie für ihre aktuellen Entscheidungen zu Grunde legen?
  5. Wer ist verantwortlich für die unverzügliche Information der Betroffenen und Beteiligten über zu erwartende und bereits eingetretene Änderungen z.B. von Vorschriften, Richtlinien, Verfahren?
  6. Wer ist verantwortlich für die Art und Weise, wie die Rahmenbedingungen für das Kreditinstitut in klare Handlungsanweisungen, definierte Prozesse, Vorlagen und Entscheidungskriterien überführt werden?
  7. Wer ist verantwortlich für die Auswertung der Signale, die auf Fehler, Wirkungslosigkeit, Ungeeignetheit oder Unzweckmäßigkeit der eingesetzten Methoden, Verfahren, Prozesse, Instrumente und Vorlagen sowie Datensysteme hinweisen?
  8. Wer ist verantwortlich für alle Außenbeziehungen zu Dritten in Fragen des Risikomanagements?
  9. Wer ist gegenüber Dritten zu Auskünften berechtigt und verpflichtet?
  10. Wer ist zuständig, die Einwirkungen und Einflussnahme von Dritten auf ein angemessenes Maß zu ermöglichen und begrenzen?

 

Was will ich jetzt tun? Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement?
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