Zielgruppen. Kundengruppen.
Als gemeinsame Merkmale entsprechender Gruppen kommen z.B.
insbesondere in Frage:
- Produktpakete, Leistungspakete aus eigenen Produkten und
Leistungen.
- Produktpakete, Leistungspakete aus eigenen und fremden
Produkten und Leistungen.
- Leistungsversprechen aus Verhaltensversprechungen aller Art.
- Leistungsversprechen, Haftungen und Gewährleistungen aus
Loyalitätsversprechungen wie z.B. Usancen, Verhalten eines
ordentlichen Kaufmannes, Verhalten eines ehrlichen
Geschäftsmannes.
- Leistungsversprechen, Haftungen aus dem laufenden
Geschäftsbetrieb, z.B. für die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit
bzw. Verfügbarkeit der vereinbarten, versprochenen oder
allgemein erwarteten Leistungen.
- Programme mit Drittanbietern, Behörden und Einrichtungen.
- Dienstleistungen, Vermittlungsleistungen und Haftungen für
die im eigenen oder fremden Namen angebotenen oder vermittelten
oder empfohlenen Produkte und Dienstleistungen Dritter, z.B. für
die Wertpapierverwahrung, Fondsgesellschaften, für
Beteiligungen.
- Abwehr und Ausschluss von bestimmten Produkten,
Dienstleistungen und Nutzungen durch die Zielgruppen,
Kundengruppen.
- Verzicht auf eigene Produkte und Dienstleistungen, deren
Empfehlung, Erklärungen und Vermittlungen einschließlich des
Ausschlusses für Warnungen und Hilfen, wenn entsprechende
Produkte und Leistungen dennoch von den Zielgruppen und
Kundengruppen üblicherweise oder in speziellen Fällen genutzt
werden.
- Begrenzungen, die sich aus den Strukturen und Statuten des
Kreditinstituts ergeben, wie z.B. Kreditobergrenzen,
Höchstguthaben, Mindestguthaben, Produktarten und
Leistungsarten.
Leitfragen:
- Die Leitfragen sind noch einzugeben.
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