Gesetzgeber, Erlaubnisse, Erlaubnisgeber.
Hierzu zählen z.B.
- Erlaubnisse zum Geschäftsbetrieb.
- Erlaubnisse von Bankgeschäften.
- Erlaubnisse von Börsengeschäften.
- Erlaubnisse von Vermittlungsgeschäften.
- Erlaubnisse zu Geschäften unter Beachtung bestimmter
Anlagen.
- Begrenzungen der Geschäfte, z.B. nach dem Geldwäschegesetz.
- Erlaubnisse, Begrenzungen und Haftungen nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
- Erlaubnisse, Begrenzungen und Haftungen nach den Speziellen
Geschäftsbedingungen.
- Erlaubnisse, Begrenzungen und Haftungen nach den
Sonderbedingungen.
- Erlaubnisse, Begrenzungen und Haftungen aus der Teilnahme an
übergeordneten Geschäften, z.B. Zahlungsverkehr, Geldautomaten.
- Erlaubnisse und Begrenzungen nach dem Gesellschaftsrecht
(AktG, GmbHG, HGB).
- Erlaubnisse und Begrenzungen nach den Statuten.
- Vertretungsbefugnisse.
- Haftungen für gesetzliche Vertreter.
- Haftungen für die Erfüllungsgehilfen.
- Haftungen für erteilte Vertretungsbefugnisse,
Geschäftsbefugnisse, Vollmachten.
- Haftungen für Anscheinsvollmachten.
- Haftungen für Duldungsvollmachten.
- Haftungen aller anderen Art, z.B. für Verträge und
Vereinbarungen.
- Haftungen bei Sittenwidrigkeit der Verträge und
Vereinbarungen.
- Haftungen für Wucher.
Leitfragen:
- Die Leitfragen sind noch einzugeben.
|