Markenverbund
Hierzu zählen z.B.
- Inhaber der Marken,
- Inhaber der Logos,
- Inhaber der Konzepte für Verbundprodukte,
- Inhaber und Nutzer der gemeinsamen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen,
- Inhaber und Nutzer der gemeinsamen speziellen
Geschäftsbedingungen,
- Inhaber der gemeinsamen Marketingideen und Konzepte,
- Inhaber, Auftraggeber, Dienstleistende und Mitglieder des
gemeinsamen Marketings,
- Inhaber, Auftraggeber, Dienstleistende und Mitglieder von
gemeinsamen Produktgestaltungen,
- Inhaber, Auftraggeber, Dienstleistende und Nutzer der
gemeinsamen Vertriebswege,
- Inhaber, Auftraggeber, Dienstleistende und Nutzer von
gemeinsamen Services und Dienstleistungen.
Leitfragen:
- Die Leitfragen sind noch einzugeben.
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