Garantieverbund.
Es geht um die Zwangsmitgliedschaften sowie die freiwilligen
Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinigungen und Organisationen
aller Art, die zum Zwecke haben, zu verbinden:
- die gemeinsame Haftung für bestimmte Risiken,
- die Entlastung einzelner Kreditinstitute von bestimmten
Risikofolgen,
- die Übernahme von Ausfallrisiken,
- die Beteiligung an Ausfällen,
- den Schutz vor bestimmten Risiken,
- die gemeinsame Früherkennung von bestimmten Risiken,
- die gemeinsame Strategie gegen bestimmte Risiken,
- die Versicherung gegen bestimmte Risiken bzw. Risikofolgen,
z.B. Rückversicherungen,
- das gemeinsame Vorgehen und Verhalten bei bestimmten
Risiken,
- den Schutz bestimmter Personen oder Zielgruppen vor den
Folgen bestimmter Risiken.
Hierzu gehören z.B.
- die Bürgschaften, Rückbürgschaften,
- die Verbindung gemeinsamer Sicherheiten, z.B. durch
Zweckbestimmungserklärungen von Sicherheiten,
- die Kreditversicherungen,
- die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen,
- die Betriebsunterbrechungsversicherungen,
- die Haftpflichtversicherungen,
- die Risikoversicherungen aller Art,
- die Eigner des Haftungskapitals, Eigenkapitals, der
Rücklagen und Rückstellungen,
- die Nachschusspflichten nach Gesetz, Statut und besonderen
Vereinbarungen,
- die Rechtsnachfolger, z.B. Erben, bei Fusionen,
Betriebsauflösungen.
Leitfragen:
- Die Leitfragen sind noch einzugeben.
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