Koordination der Verantwortung für die Warnsignale
Leitfragen:
Wer ist zuständig für die Ermittlung der zu beobachtenden
Signale, die auf Störungen im Risikomanagement hinweisen können:
- auf bereits eingetretene
- auf sich ankündigenden
- auf sich aufbauende
- auf wahrscheinlicher werdende
- im Risikomanagement
- im Risikomanagement
- im Umfeld des Risikomanagements bzw. der Risiken
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Bei wem laufen die Beobachtungen zusammen?
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Wer ist zuständig für die Sammlung aller Hinweise, auch der
informellen?
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Wer ist zuständig für die Hinterfragung von Gerüchten?
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Wer ist zuständig für die Analyse der Beobachtungen?
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Wer ist zuständig für die Aufbereitung von Informationen für
jene, für welche die Beobachtungen relevante Informationen
darstellen können?
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Wer ist zuständig für Interventionen, wenn die Hinweise auf
Störungen nicht beachtet werden?
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