Koordination der Verantwortung für die Durchführung des Risikomanagements
Leitfragen:
- Wer stellt sicher, dass die Planungen des Risikomanagements
vollständig erfolgt?
- Wer stellt sicher, dass die Beiträge zum Risikomanagement rechtzeitig
und vollständig vereinbart bzw. beauftragt werden?
- Wer prüft, ob die laufenden Planungen die erfolgreiche
Durchführung des Risikomanagements (noch) ermöglichen?
- Wer prüft, ob die bestellten und beauftragten Beiträge
zueinander passen?
- Wer stellt sicher, dass wesentliche Veränderungen im Risikomanagementumfeld unverzüglich in das Risikomanagement einbezogen werden?
- Wer stellt sicher, dass unvorhergesehene Ergebnisse oder
Ereignisse im Risikomanagement unverzüglich entscheidungsrelevant für das
Umfeld gemacht werden?
- Wer stellt sicher, dass die notwendigen Konflikte zwischen
den Beteiligten eingegangen und ausgetragen werden?
- Wer stellt sicher, dass Insellösungen frühzeitig erkannt und
entsprechend bearbeitet werden?
- Wer stellt sicher, dass die geforderten Qualitäten der
eingebrachten Produkte und Leistungen daraufhin geprüft werden,
ob sie für das Risikomanagement (noch) taugen?
- Wer stellt sicher, dass Fehlleistungen, Minderleistungen,
Nichtleistungen oder Leistungsverweigerung von beauftragten
Personen unverzüglich geahndet und für das Risikomanagement angemessene
Lösungen gefunden werden?
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