Koordination der Verantwortung für das Risikomanagement
Leitfragen:
- Wer verantwortet das Risikomanagement?
- Wer ist verantwortlich dafür, dass das Risikomanagement
handlungs- und entscheidungsfähig wird?
- Wer ist verantwortlich für Klärung und Lösung der Konflikte,
die sich aus dem Einsatz im Risikomanagement und den
anderweitigen Verwendungen des Personals des Risikomanagements ergeben?
- Wer ist verantwortlich dafür, dass im Risikomanagement nur
geeignetes Personal eingesetzt wird?
- Wer verantwortet gegenüber dem gesamten Unternehmen, was im Risikomanagement geschieht und was nicht?
- Wer führt die im Risikomanagement eingesetzten Personen
disziplinarisch?
- Wer vermittelt und klärt Interessenskonflikte zwischen dem
Risikomanagement der verschiedenen laufenden Risiken?
- Wer ist zuständig, das Risikomanagement an den
Fortschritt des Risikomanagements jeweils anzupassen?
- Wer ist zuständig für Entscheidungen, wenn das
Risikomanagement die allfälligen Entscheidungen im Risikomanagement
nicht mehr treffen kann, darf, soll oder will?
- Wer löst das Risikomanagement und all seine Strukturen zu
gegebener Zeit vollständig auf?
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