Koordination der Verantwortung für die Rechnungslegung, Steuern
und Abgaben
Leitfragen:
- Wie wird sichergestellt, dass alle Geschäftsvorfälle dem
Rechnungswesen bekannt (gemacht) werden?
- Wie wird sichergestellt, dass alle Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung erfasst werden?
- Wer ist verantwortlich dafür, dass die Personen, die im Risikomanagement verhandeln und Verträge und
Vereinbarungen abschließen (können, dürfen, sollen, wollen oder
müssen), über die gesetzlichen Vorschriften der Rechnungslegung,
der Steuern und Abgaben ausreichend informiert sind?
- Wer erteilt den verhandelnden und entscheidenden Personen
die Auskünfte zur Rechnungslegung, zu Steuern und Abgaben?
- Wie werden in den Beschaffungsprozessen die Vorschriften des
grenzüberschreitenden Güter- und Warenverkehrs sowie des
Leistungsaustausches sicher beachtet?
- Wer ist verantwortlich dafür, dass alle Nachweispflichten
für die Rechnungslegung und Offenlegung sowie für die Steuern
und Abgaben erfüllt werden (können)?
- Wer ist verantwortlich dafür, dass alle Nachweise für das Risikomanagement und das Risikomanagement eindeutig dem Risikomanagement und dem
Risikomanagement zugeordnet werden können?
- Wer ist zuständig für Sofortmaßnahmen, wenn die handelnden
und entscheidenden Personen gegen Gesetze und Satzungen
verstoßen?
- Wer ist verantwortlich dafür, dass in den Risikomanagements und im Risikomanagement eine ordnungsgemäße Geschäftsführung erfolgt?
- Wer ist zuständig für die Auskünfte von Aufsichtsbehörden,
Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung, Aktionären und
Eigentümern über die Art und Weise und die Ergebnisse der
Geschäftsführung im Risikomanagement?
- Wer ist haftbar für Mängel und Fehlverhalten in der
Geschäftsführung von Risiken und im Risikomanagement?
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