Koordination der Verantwortung für die Genehmigungen
Leitfragen:
- Wer ist zuständig für die Regelungen über die Entscheidungen
bezüglich der endgültigen Leistungsbeschreibungen?
- Wer ist zuständig für Verhinderung von Verhaltensweisen, die
zum Ziel haben, in der endgültigen Leistungsbeschreibung
bestimmte Aspekte oder bevorzugte Lösungen zu erzwingen, d. h.
also Fakten zu schaffen, die nur mit unverhältnismäßig hohen
Kosten oder anderen Nachteilen wieder aus der Welt zu schaffen
wären?
- Wer ist zuständig für die Regelungen, die sicherstellen,
dass die endgültigen Leistungsbeschreibungen durch die
Teilrisiken, Arbeitspakete, Objekte und Aufträge vollständig
aufgenommen werden?
- Wer ist zuständig für die Regelungen für die Prozesse und
Entscheidungen, die sich aus den Fragen ergeben, die sich auf
die Vereinbarkeit der einzelnen Anforderungen, deren
Erfüllbarkeit und aus Abweichungen aus dem kalkulierten
Kosten-/Nutzenverhältnis für die Erfüllung der Anforderungen
ergeben?
- Wer ist zuständig für die Früherkennung von Abweichungen des Risikomanagements bzw. der Risiken von den endgültigen
Leistungsbeschreibungen?
- Wer ist zuständig für die Früherkennung von
Problemstellungen, die sich erst bei der Umsetzung ergeben?
- Wer ist zuständig für die Regelungen, die sich aus den
Fragen ergeben, die sich aus der voraussichtlichen
Nichterfüllbarkeit einzelner Anforderungen ergeben?
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