Koordination der Verantwortung für die Verträge
Leitfragen:
- Wer ist zuständig für die Definition der AGB "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen"?
- Wer ist zuständig für die Durchsetzung der eigenen AGB in
allen Verträgen und Vereinbarungen?
- Wer ist zuständig für die Fragen und Entscheidungen, die
sich aus der Akzeptanz von AGB`s Dritter ergeben?
- Wer ist zuständig für die Definition der
Mindestanforderungen an Verträge und Vereinbarungen?
- Wer ist zuständig für die Ermittlung der notwendigen und
ausreichenden Vollmachten (Prokura, Handlungsvollmacht,
Unterschriftsvollmachten, Verfügungsrechte)
- Wer ist zuständig für die Prüfung der Einhaltbarkeit der
Verträge?
- Wer ist zuständig für die Prüfung der Risiken aus den
Verträgen?
- Wer ist zuständig für die Sicherstellung der Erfüllung der
Verträge?
- Wer ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der
Verträge?
- Wer ist zuständig für die Früherkennung von
Vertragsstörungen?
- Wer ist zuständig für die Koordination der Entscheidungen
und Maßnahmen bei Vertragsstörungen?
- Wer ist zuständig für die Wahrnehmung der Rechte bei
Vertragsstörungen?
- Wer ist zuständig für die Risikominimierung bei
Verpflichtungen aus eigenen Verträgen?
- Wer ist zuständig für die Dokumentation aller Verträge?
- Wer ist zuständig für die Genehmigung von Abweichungen von
den AGB`s?
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