Koordination der Verantwortung für die Prozesse der
Regelkommunikation
Leitfragen:
- Wer ist zuständig für die Regeln für die
Regelkommunikation?
- Wer ist zuständig für die Ermittlung des Rahmens für
die Regelkommunikation?
- Wer ist zuständig für Früherkennung von
einschlafender, nichtfunktionaler, unterlassener,
überzogener oder ergebnisloser Regelkommunikation?
- Wer ist zuständig für die Dokumentation der
Regelkommunikation?
- Wer ist zuständig für die Auswertung der
Regelkommunikation auf Hinweise für bestehende,
drohende, verborgene, vertuschte, übersehene, falsch
bewertete, überdramatisierte, unterschätzte Risiken bzw.
Störungen im Risikomanagement bzw. im Risikomanagement?
- Wer ist zuständig für die Wiederherstellung der
Kommunikation bei abgebrochener oder verweigerter
(Regel-)Kommunikation?
- Wer ist zuständig für die Regelungen über
Entscheidungen während der Regelkommunikation und deren
Verbindlichkeit?
- Wer ist zuständig für die Bereitstellung der
Ressourcen für die Regelkommunikation?
- Wer ist zuständig für die Steuerung der
Regelkommunikation?
- Wer ist zuständig für die Durchsetzung der
Beibehaltung der Regelkommunikation auch in Zeiten hoher
zeitlicher Engpässe?
- Wer ist zuständig für die Verfügbarkeit von Medien
für die Regelkommunikation?
- Wer überwacht die Einhaltung der Pflichten zur
Vertraulichkeit in der Regelkommunikation?
- Wer verantwortet Stil und Etikette für die
Regelkommunikation?
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