Koordination der Verantwortung für die Phase Risikoabwehr
Leitfragen:
- Wer ist zuständig für die Koordination aller
Machbarkeitsstudien?
- Wer ist zuständig für die Sicherstellung der
Beteiligung aller Betroffenen?
- Wer ist zuständig für die Sicherstellung der
Geheimhaltung?
- Wer ist zuständig für die Sicherstellung und Wahrung
schutzwürdiger Interessen?
- Wer ist zuständig für die Überprüfung der Auswahl
des Personals für die Risikoabwehr?
- Wer ist zuständig für die Ermittlung der
voraussichtlichen Umsetzungshindernisse?
- Wer ist zuständig für die Prüfung der Abhängigkeiten
und Konsequenzen bezüglich anderer Risiken, bestehende
Prozesse, Verträge und Vereinbarungen?
- Wer ist zuständig für die Sicherstellung der
Entscheidungen über die Risikoabwehr?
- Wer ist zuständig für die Ermittlung und Definition
der Qualitätsanforderungen?
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