Koordination der Verantwortung für das Verhalten im
Risikomanagement
Leitfragen:
- Wer ist zuständig für die Entwicklung von Regeln und
Spielregeln für die Zusammenarbeit im Risikomanagement?
- Wer ist zuständig für die Durchsetzung von Regeln und
Spielregeln?
- Wer ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der
Regeln und Spielregeln im Risikomanagement?
- Wer ist zuständig für die Beobachtung von Mustern von neuen,
insbesondere dysfunktionalen Regeln oder Spielregeln?
- Wer greift ein, wenn schädliches Verhalten zu beobachten
ist?
- Wie ist die Vorgehensweise, wenn einzelne oder alle
Mitarbeitenden in Risikomanagements sich offenbar nicht mehr um die
beauftragten Risiken, sondern um andere Dinge kümmern?
- Wie ist die Vorgehensweise, wenn einzelne oder alle
Mitarbeitenden in Risikomanagements das Risikomanagement vernachlässigen?
- Wie ist die Vorgehensweise, wenn einzelne oder alle
Mitarbeitenden voraussichtlich mit dem Risikomanagement überfordert sind?
- Wie ist die Vorgehensweise, wenn Dritte auf das Risikomanagement
unangemessenen Einfluss auf das Risikomanagement oder einzelne oder alle
Mitarbeitenden im Risikomanagement nehmen?
- Wie ist die Vorgehensweise, wenn die Zusammenarbeit im Risikomanagement gestört ist oder verweigert wird?
- Wie ist die Vorgehensweise, wenn einzelne oder alle
Mitarbeitenden im Risikomanagement orientierungslos geworden sind?
|