Koordination der Verantwortung für Kultur und Struktur des Risikomanagements
Leitfragen:
- Wer ist zuständig für die Reflexionen über das
Risikomanagement?
- Wer ist zuständig für den organisationsübergreifenden und
interdisziplinären Erfahrungsaustausch?
- Wer ist zuständig für die Überprüfung der Zweckmäßigkeit der
Regeln, Spielregeln und Usancen im Zusammenspiel zwischen den
Risiken und den Risiken und der restlichen Organisation?
- Wer ist zuständig für die Einhaltung der Regeln, Spielregeln
und Usancen im Zusammenspiel zwischen den Risiken und den
Risiken und der restlichen Organisation?
- Wer ist zuständig für die Bildung zweckmäßiger, d. h.
notwendiger und ausreichender Strukturen für das
Risikomanagement?
- Wer ist zuständig für die Ausstattung und die Herstellung
und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Menschen in den
Strukturen für das Risikomanagement?
- Wer ist zuständig für die Anpassung der Strukturen bei
Veränderungen in den Strukturen der Risiken, der handelnden
Personen, der Organisation oder des Risikomanagements?
- Wer ist zuständig für die Auflösung überholter Strukturen
für das Risikomanagement?
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