Koordination der Verantwortung für die Personen ohne
Verantwortung für das Risikomanagement
Leitfragen:
- Welche Kriterien gelten für die Einsatz von temporären
Personal, das zur Verfolgung eigener Zielsetzungen im Risikomanagement
eingesetzt werden soll bzw. darf?
- Wer entscheidet über die Auswahl, die Zeitpunkte, die Dauer
und die Bedingungen des Einsatzes?
- Welche generellen Regelungen bestehen?
- Welche Grundsätze sind für die entsendenden Bereiche /
Vorgesetzten bindend?
- Welche Grundsätze sind für die temporär eingesetzten
Personen bindend?
- Wer ist verantwortlich für die Einweisung des Personals?
- Wie ist organisiert, dass die offenen Beiträge bzw.
beobachtet, welche fremden Autoritäten auf die Vorgänge und das
Risikomanagement einwirken (wollen)?
- Wer macht die Art und Weise der Einwirkungen transparent?
- Wer ermittelt notwendige Entscheidungen?
- Wer beobachtet, welche unterschiedlichen Interessen von
Außenstehenden bzw. nicht direkt mit den Durchführungen und dem
Risikomanagement beteiligten Personen und Organisationen auf
dem Rücken der Akteure in den Risikomanagements durchgesetzt werden
sollen?
- Wer ermittelt, wie diese Interessen für die Vorgänge und das
Risikomanagement genutzt werden können?
- Wer verantwortet die Kosten, Zeiten und Auswirkungen der
Mitwirkungen und Einflüsse der nicht direkt am Durchführung oder am
Risikomanagement Beteiligten?
- Wer veranlasst erforderlichenfalls die notwendigen
Korrekturen?
- Wer setzt die Korrekturen durch?
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