Ganzheitliches Risikomanagement

VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie

Ereignisfelder, Gestaltungsfelder, Ursachenquellen - ID: RM_37_510_000
     
Struktur der Aufsichten und Kontrollen Gliederung der Aufsichten und Kontrollen Ziele Koordination der Verantwortung Mentoren

Sicherheitsleistende. Gesteller von Sicherheiten. Haftende durch gestellte Sicherheiten.

Die Bonität ist immer unabhängig zu betrachten von den Möglichkeiten, Sicherheiten stellen oder erhalten zu können. Verwechslungen oder Gleichsetzungen erweisen sich immer wieder als Ursache von Risiken, weil sie zu Leichtsinn und Nachlässigkeiten führen und verführen können. Die Erfahrungen lehren, dass die Sicherheiten im Zweifelsfall auch nicht mehr wert sind als die Bonität des Schuldners.

Sicherheiten können in der Regel erst verwertet, d.h. zur Risikominderung eingesetzt werden, wenn das Risiko eingetreten ist. Bis es so weit kommt, dienen die Sicherheiten als Unterlagen, um die Wahrscheinlichkeiten zu berechnen, ob und wenn ja in welcher Höhe ein Risiko akut oder latent besteht und ob weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich erscheinen.

Von den Sicherheiten selbst bzw. von den Sicherheitsleistenden gehen eigene Risiken und Möglichkeiten zu Haftungen des Kreditinstitutes aus. Z.B.

  1. Wertminderung, Wertverfall der Sicherheiten,
  2. Zufälliger Untergang der Sicherheiten,
  3. geringere Wertigkeiten oder gar Wertlosigkeit der Sicherheiten im Verwertungsfall,
  4. rechtliche und tatsächliche Hürden des Zugriffs auf die Sicherheiten,
  5. Verwertungsrisiko,
  6. Vorrechte und deren Wertigkeiten,
  7. Veränderungen der Gesetze, Märkte, Interessen

Gegenüber den Sicherheitsgebern bestehen besondere Pflichten des Kreditinstituts, die sich als eigene Risikoquellen oder Ursachen für Haftungen erweisen können, z.B.

  1. Sorgfaltspflicht,
  2. Loyalitätsverpflichtungen,
  3. Schutz vor Missbrauch,
  4. Schutz vor (zufälligem) Untergang,
  5. Schutz vor Beschädigungen, Verletzungen, Zerstörungen,
  6. Schutz vor unberechtigtem Zugang,
  7. Datenschutz,
  8. Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Verschwiegenheit,
  9. Informationspflichten,
  10. Mitwirkungspflichten.

Leitfragen:

  1. Die Leitfragen sind noch einzugeben.
Was will ich jetzt tun? Was mache ich jetzt mit den Informationen in meinem Risikomanagement?
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