Leistungsvergütung:
Grundsätzlich sind die Vertragspartner selbst gehalten, die Art und
Weise der Bezahlung der individuellen Leistungen zu regeln. Während
der Risikolaufzeit können sich aber nicht nur die Personen der
Kontrahierenden, sondern auch die Organisationsstrukturen verändern
und unklar werden, welche Leistungsbeziehungen tatsächlich noch
bestehen bzw. zu erfüllen sind. Die VPMA hilft den Beteiligten und
Betroffenen, besser zu erkennen, ob Maßnahmen zur Sicherung der
Vergütung der eigenen Beiträge erforderlich werden.
|