Betriebsgeheimnisse erkennen und schützen:
Die Neuartigkeit von Risiken kann die Beteiligten - manchmal
unbemerkt - verleiten, Betriebsgeheimnisse weder zu erkennen noch
sie ausreichend zu schützen: Die gemeinsamen Aufgaben lassen die
Grenzen zwischen Schutzwürdigem und noch notwendigen
Arbeitsinformationen verschwimmen. Die VPMA zeigt durch die
Landschaften die Interdependenzen und Abhängigkeiten auf. Das
Risikomanagement oder andere Beauftragte können gezielt ermitteln,
an welchen Stellen, zu welchen Zeitpunkten und bei welchen
Gelegenheiten ein besonderes Schutzbedürfnis für Betriebsgeheimnisse
besteht. Dadurch lassen sich auch angemessene Regeln und Maßnahmen
ergreifen.
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