Hinweise, Tipps: - ID: RM_36_000_001

Abnahme von Leistungen:

Die VPMA zeigt auf, wo Regelungen für die Abnahme von Leistungen und Beiträgen zum Risikomanagement erforderlich sind, die z.B. die Vereinbarungen zur Abnahme von Warenlieferungen ergänzen. Insbesondere lässt der Einsatz der VPMA früher erkennen, wenn mit voraussichtlich fehlerhaften, dilettantischen oder störenden Leistungen und Beiträgen zu rechnen ist. Dadurch werden früher wirksame Interventionen möglich sowie die Sicherung von Haftungsansprüchen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Vereinbarungen bzw. der Erfüllung von übernommenen Pflichten.

 

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