Risikosteuerung
Leitfragen:
- Wie ist sichergestellt, dass jede Person im Risikomanagement nur eine
einzige disziplinarische Führungsbeziehung hat?
- Wenn der disziplinarische Vorgesetzte nicht der
Risikomanager ist, wie wird sichergestellt, dass die
disziplinarischen Führungsmaßnahmen, soweit sie das Risikomanagement
betreffen, durch den disziplinarischen Vorgesetzten durchgeführt
werden?
- Wenn der Risikomanager der disziplinarische Vorgesetzte ist,
wie wird die Führungskompetenz des Risikomanagers ermittelt?
- Wie wird der Risikomanager für die spezifischen
Führungsaufgaben qualifiziert?
- Wie sind die Regelungen für das Entscheidungsverhalten, wenn
die Anforderungen an die Führung und an das Risikomanagement
unterschiedlich sind?
- Welche Führungsinstrumente darf, kann und muss der
Risikomanager einsetzen (können)?
- Zu welchen Führungsleistungen ist der Risikomanager nicht
berechtigt?
- Welche spezifischen Führungsinstrumente sind
erforderlich?
- Wie wird mit dem Konflikt zwischen Führungskraft und
Auftragnehmer sowie Dienstleister im Risikomanagement
behandelt?
- Wie wird die Führungsverantwortung wahrgenommen, wenn der
Risikomanager nicht der disziplinarische Vorgesetzte ist?
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